Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt.

Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.

Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug gegeben ist, wenn Rechnungen/Forderungsaufstellungen nicht binnen 30 Tage nach Zugang derselben ausgeglichen werden. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte und bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Rabatte und sonstige Vergünstigungen werden unter der Berücksichtigung gewährt, dass alle unsere Ansprüche vereinbarungsgemäß erfüllt werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und weitere Vergünstigungen zu widerrufen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen.

Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen.

Der Käufer von Kohlensäure oder Stickstoffgemisch ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäure- oder Stickstoffgemischflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart.

Bei Beschädigung oder Verlust von Leih-Utensilien durch den Kunden wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.

Für das Mahnverfahren wird 49545 Tecklenburg als Gerichtsstand vereinbart.

Mietbedingungen für Schankmaterial und Zubehör

Die Mietpreise gelten für die Dauer von bis zu 3 Tagen oder längstens über ein Wochenende von Donnerstag bis zum folgenden Dienstag. Für eine längere Mietdauer sind besondere Mietgebühren zu vereinbaren. Die genauen Termine für den Aufbau und Abbau werden individuell mit jedem Mieter vereinbart. Unwesentliche Verschiebungen sind möglich. Nach fester Bestellung durch den Mieter und unserer verbindlichen Terminzusage ist der Mieter zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet. Sollte es dennoch zu Stornierungen von bestellten Schank- und Leihmaterialien kommen ist der Vermieter berechtigt 50% der Mietgebühren in Rechnung zu stellen.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Mietgutes oder durch Diebstahl entstehen.

Wir vermieten Ihnen Leihgläser in sauberem und osmosegespültem einwandfreiem Zustand. Hierfür wird eine Gebühr pro Glas in Rechnung gestellt. Die Gläser sind beim Empfang sofort auf Anzahl und Unversehrtheit zu prüfen. Reklamationen werden im Nachhinein nicht mehr entgegengenommen. Glasbruch wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. Gläser müssen nach Benutzung so in die beigestellten Gläserstiegen zurückgestellt werden wie sie geliefert wurden.

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